Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
05.08.2016
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.07.2016
Termine
05.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2014
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
11.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006